Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Stadt Waldmünchen
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Marktplatz und Stadtpfarrkirche

Dienstleistungen

Rentenversicherungskonto, Beantragung der Klärung durch Spätaussiedler und Vertriebene

Wenn Sie als Vertriebener oder Spätaussiedler anerkannt sind, sollten Sie die Klärung Ihres Rentenversicherungskontos beantragen, damit Ihre Versicherungszeiten aus dem Ausland berücksichtigt werden können.

Bei der Klärung des Rentenversicherungskontos werden Ihren Beitragszeiten Tabellenwerte zugeordnet, die dem entsprechen, was vergleichbare Versicherte in Deutschland durchschnittlich verdient haben.

So können Ihrem Rentenversicherungskonto nicht nur Ihre Beitrags- und Beschäftigungszeiten, sondern beispielsweise auch im Herkunftsland zurückgelegte Anrechnungszeiten angerechnet werden.

Bei Beitragszeiten ab 1950 unterscheiden die Tabellenwerte zwischen Qualifikationsgruppen und Wirtschaftsbereichen, um Ihr Einkommen möglichst realitätsbezogen festzustellen. Die Werte werden anschließend in der Regel auf 60 Prozent des vollen Werts reduziert. Dadurch soll vor allem eine Anpassung an Versicherte, die in strukturschwachen Gebieten leben und deutlich geringere Verdienste erzielt haben, stattfinden.

Wenn Sie nach dem 7. Mai 1996 zugezogen sind, dürfen die Leistungen einen bestimmten Höchstwert nicht übersteigen:

Der zulässige Höchstwert beträgt 25 Entgeltpunkte pro Berechtigtem. Dies entspricht zurzeit einer monatlichen Bruttoaltersrente von EUR 826,25 in den alten und EUR 797,25 in den neuen Bundesländern.

Wenn Sie verheiratet sind oder in eheähnlicher Gemeinschaft leben, erhalten Sie für Ihre Zeiten nach dem Fremdrentengesetz gemeinsam Renten von insgesamt höchstens 40 Entgeltpunkten. Dies entspricht zurzeit einer Bruttoaltersrente von monatlich EUR 1.322,00 in den alten und EUR 1275,60 in den neuen Bundesländern. Bei einem Umzug kann sich unter Umständen die Höhe Ihrer monatlichen Rente ändern.

  • Sie gehören zur Gruppe der Vertriebenen oder sind Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin.

Die Klärung Ihres Rentenkontos können Sie online ohne Registrierung, online mit Registrierung oder schriftlich beantragen.

Klärung Ihres Rentenkontos online und ohne Registrierung beantragen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung und klicken Sie auf  „Online-Dienste“.
  • Wählen Sie „Online-Dienste ohne Registrierung“ im Drop-Down-Menü und klicken Sie auf „Anträge stellen“.
  • Auf der Eingangsseite des Antragsassistenten unter „Mein Anliegen betrifft…“ wählen Sie „das Versicherungskonto“.
  • Treffen Sie auf der nächsten Seite die Auswahl „Mein Versicherungskonto wurde bisher nicht geklärt (erstmalige Kontenklärung)“.
  • Sie werden beim Ausfüllen elektronisch unterstützt und es werden Ihnen Erläuterungen und Hinweise angezeigt.
  • Je nachdem, welche Antworten Sie geben, werden Sie auf zusätzlich zu beantwortende Fragen oder auszufüllende Formulare hingewiesen. Fügen Sie gegebenenfalls Nachweise entsprechend den Hinweisen bei.
  • Senden Sie diese Unterlagen an Ihren Rentenversicherungsträger. Das Hochladen von Dokumenten und die elektronische Übermittlung sind zurzeit noch nicht möglich, so dass die Unterlagen per Post übersandt werden müssen.
  • Zum Abschluss der Kontenklärung erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger einen Feststellungsbescheid. In ihm sind alle für Sie erfassten Zeiten aufgeführt.

Klärung Ihres Rentenkontos online und mit Registrierung beantragen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung und klicken Sie auf „Online-Dienste“.
  • Wählen Sie „Online-Dienste mit Registrierung“ im Drop-Down-Menü. Registrieren Sie sich nun entweder:
    • mit Ihrem Personalausweis (eID) oder Ihrem Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion oder
    • Ihrer elektronischen Signaturkarte.
  • Nachdem Sie sich registriert haben klicken Sie auf „Anträge stellen“. 
  • Auf der Eingangsseite des Antragsassistenten unter „Mein Anliegen betrifft…“ wählen Sie „das Versicherungskonto“.
  • Treffen Sie auf der nächsten Seite die Auswahl „Mein Versicherungskonto wurde bisher nicht geklärt (erstmalige Kontenklärung)“.
  • Sie werden beim Ausfüllen des Antrags auf Kontenklärung elektronisch unterstützt und es werden Ihnen Erläuterungen und Hinweise angezeigt
  • Je nachdem, welche Antworten Sie geben, werden Sie auf zusätzlich zu beantwortende Fragen oder auszufüllende Formulare hingewiesen. Fügen Sie gegebenenfalls Nachweise entsprechend den Hinweisen bei.
  • Senden Sie diese Unterlagen an Ihren Rentenversicherungsträger. Das Hochladen von Dokumenten und die elektronische Übermittlung sind zurzeit noch nicht möglich, so dass die Unterlagen per Post übersandt werden müssen.
  • Zum Abschluss der Kontenklärung erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger einen Feststellungsbescheid. In ihm sind alle für Sie erfassten Zeiten aufgeführt.

Klärung Ihres Rentenkontos schriftlich beantragen:

  • Angesichts der komplizierten Rechtsmaterie sollten Sie den Antrag auf Kontenklärung direkt bei einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung stellen.
  • Stellen Sie die benötigten Unterlagen zur Antragstellung zusammen und vereinbaren Sie einen Termin.
  • Im Beratungsgespräch wird Ihr Antrag auf Kontenklärung in der Regel gleich elektronisch aufgenommen und online weitergeleitet.
  • Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen gesonderten Feststellungsbescheid über die Anerkennung der Versicherungszeiten. 

Hinweis: Der Feststellungsbescheid stellt anerkannte Zeiten nach der aktuellen Rechtslage fest. Ändert der Gesetzgeber bis zum tatsächlichen Beginn der Rentenzahlung die Rechtsgrundlagen, kann dies dazu führen, dass Bescheide an die neue Rechtsgrundlage angepasst werden müssen.

keine

Hinweis: Um spätere Verzögerungen, beispielsweise bei einer Rentenantragstellung, zu vermeiden, sollten Sie einen entsprechenden Antrag bereits nach Erhalt der Spätaussiedlerbescheinigung stellen. Dies erleichtert Ihnen auch die Beschaffung von Beweismitteln.

keine

Je nach Beweislage und Umfang der Klärung unterschiedlich.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)