Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Stadt Waldmünchen
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Marktplatz und Stadtpfarrkirche

Dienstleistungen

Künstlersozialabgabe, Beantragung einer Zahlungserleichterung für Unternehmen

Wenn es Ihrem Unternehmen nicht möglich ist, die aktuelle Forderung der Künstlersozialkasse pünktlich zu zahlen, können Sie eine Zahlungserleichterung beantragen.

Die Künstlersozialkasse ist grundsätzlich verpflichtet, Einnahmen rechtzeitig und vollständig zu erheben.

Manchmal kann es jedoch vorkommen, dass Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten und notwendige Zahlungen nicht leisten können.

Wenn Sie etwa offene Forderungen der Künstlersozialkasse (KSK)

  • nicht,
  • nicht vollständig oder
  • nicht pünktlich zahlen können,

haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Zahlungserleichterung zu stellen.

In welcher Form und gegebenenfalls mit welcher Laufzeit eine Zahlungserleichterung möglich ist, richtet sich dabei nach der individuellen wirtschaftlichen Situation Ihres Unternehmens.

Eine Stundung der Beiträge inklusive Ratenzahlung ist zum Beispiel möglich, wenn unter anderem für Ihr Unternehmen eine erhebliche Härte entstehen würde.

Erhebliche Härte bedeutet:

  • Ihr Unternehmen befindet sich aufgrund ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse vorübergehend in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten oder
  • Ihr Unternehmen würde in diese Zahlungsschwierigkeiten geraten, wenn es den fälligen Betrag sofort in einer Summe zahlen müsste.

Bei Anträgen auf Stundung inklusive Ratenzahlung:

  • Ein sofortiger vollständiger Ausgleich Ihres Zahlungsrückstandes wäre mit erheblichen Härten verbunden.
  • Der Anspruch der Künstlersozialkasse auf die rückständigen Forderungen wird durch die Stundung oder Ratenzahlung nicht gefährdet.
  • Sie stimmen der Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren zum Einzug der Raten zu; andernfalls leisten Sie eine Sicherheit.

Bei Anträgen auf vollen oder teilweisen Erlass von Forderungen:

  • Die Begleichung der Forderung würde Ihre wirtschaftliche Existenz vernichten oder zumindest dauerhaft ernsthaft gefährden.

Sie können Ihren Antrag auf Zahlungserleichterung online oder per Post übermitteln:

Online-Antrag:

  • Sie rufen das Online-Formular „Zahlungserleichterung für Unternehmen bei der Künstlersozialkasse online beantragen“ auf dem Bundesportal auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können. 
  • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. 
  • Sie benötigen ungefähr 20 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
  • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Abgabenummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Auf der nächsten Seite können Sie dann auswählen, welchen Antrag auf Zahlungserleichterung Sie stellen möchten.
  • Je nach Art des Antrages werden Sie aufgefordert, weitere Angaben zu machen und Unterlagen hochzuladen, soweit erforderlich.

 Antrag per Post:

  • Teilen Sie der Künstlersozialkasse mit, welche Zahlungserleichterung Sie beantragen möchten.
  • Bei der Beantragung einer Ratenzahlung oder Stundung schlagen Sie eine monatliche Ratenhöhe oder einen Termin für den vollständigen Ausgleich der Zahlungsrückstände vor.
  • Sie begründen Ihren Antrag nachvollziehbar und fügen notwendige Nachweise bei.
  • Sie geben bei dem Antrag Ihre Abgabenummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.

Nach Eingang des Antrages prüft die Künstlersozialkasse Ihr Anliegen. Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse in jedem Fall per Post mit Ihnen in Verbindung.

Es gibt keine Frist.

Es fallen keine Kosten an.

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen. (1 bis 3 Wochen)

Es gibt folgende Hinweise:                

  • Eine Ratenzahlung oder Stundung wird in der Regel nur gegen angemessene Verzinsung gewährt.
  • Der Regelzinssatz beläuft sich auf 2 Prozent über dem zur Zeit der Entscheidung geltenden Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)