Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Stadt Waldmünchen
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Marktplatz und Stadtpfarrkirche

Dienstleistungen

Künstlersozialabgabe, Mitteilung über künstlerische oder publizistische Tätigkeit eines Gesellschafters

Ist Ihre Gesellschafterin oder Ihr Gesellschafter künstlerisch oder publizistisch für Sie tätig, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Künstlersozialabgabe auf die Bezüge zahlen.

Wenn Sie ein zur Künstlersozialabgabe verpflichtetes Unternehmen betreiben, müssen Sie jährlich eine Entgeltmeldung an die Künstlersozialkasse abgeben. Dabei müssen Sie die von Ihnen im vergangenen Kalenderjahr für künstlerische oder publizistische Leistungen oder Werke an selbständig Tätige geleisteten Zahlungen melden. Anhand dieser Summe berechnet die Künstlersozialkasse die von Ihnen zu zahlende Künstlersozialabgabe. 

Auch Gesellschafterinnen und Gesellschafter können sozialversicherungsrechtlich selbständig für Ihre Gesellschaft tätig sein. Sofern dabei von diesen Personen künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen erbracht werden, prüft die Künstlersozialkasse mit Hilfe eines speziellen Fragebogens, ob Sie die dafür gezahlten Vergütungen bei Ihrer Entgeltmeldung berücksichtigen müssen. 
 

  • Sie betreiben ein abgabepflichtiges Unternehmen in einer der folgenden Rechtsformen:
    • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
    • Kommanditgesellschaft (KG)
    • offene Handelsgesellschaft (OHG)
    • GmbH & Co. KG
    • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) 
    • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) & Co. KG
  • Sie vermarkten künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen.
  • Ihre Gesellschafterin oder Ihr Gesellschafter ist sozialversicherungsrechtlich selbständig und künstlerisch oder publizistisch für Sie tätig.
     

Sie können die Fragebögen online oder per Post übermitteln.

Online-Mitteilung: 

  • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie online eintragen können. 
    • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden.
  • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Abgabenummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Auf der nächsten Seite wählen Sie aus, welche Fragebögen Sie an die Künstlersozialkasse übermitteln möchten. 
  • Anschließend beantworten Sie je nach Auswahl Ihres Anliegens 
    • Fragen zu der Gesellschaft allgemein, 
    • den gesellschaftsrechtlichen Stellungen oder 
    • den Tätigkeiten und Vergütungen der Gesellschafterinnen und Gesellschafter. 
  • Sofern erforderlich, laden Sie Ihren Gesellschaftsvertrag oder Nachweise hoch, zum Beispiel einen aktuellen Handelsregisterauszug, Anstellungsverträge oder Statusfeststellungsbescheide.

Mitteilung per Post: 

  • Auf der Internetseite der Künstlersozialkasse stehen im Mediencenter für Unternehmen und Verwerter folgende Fragebögen zur Verfügung:
    • Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Gesellschafterm einer GmbH, KG, GmbH & Co. KG, OHG oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – Fragebogen-Teil I
    • Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Gesellschafterm einer GmbH, KG, GmbH & Co. KG, OHG oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – Fragebogen-Teil II
  • Füllen Sie bitte die Fragebögen vollständig aus. Je nach Fragebogen beinhaltet dieser Fragen 
    • zu der Gesellschaft allgemein, 
    • den gesellschaftsrechtlichen Stellungen oder 
    • den Tätigkeiten und Vergütungen der Gesellschafterinnen und Gesellschafter. 
  • Sofern erforderlich, fügen Sie den Fragebögen Ihren Gesellschaftsvertrag oder Nachweise in Kopie bei, zum Beispiel 
    • einen aktuellen Handelsregisterauszug, 
    • Anstellungsverträge oder 
    • Statusfeststellungsbescheide.
  • Senden Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Fragebögen bitte an die Künstlersozialkasse. 

Nach Eingang der Fragebögen prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Über das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie eine Mitteilung per Post. Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse ebenfalls per Post mit Ihnen in Verbindung. 

Wenn die Künstlersozialkasse feststellt, dass Bezüge Ihrer Gesellschafterinnen oder Gesellschafter zur Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe gehören: 

  • Sie werden aufgefordert, die Bezüge bei Ihren zukünftigen Entgeltmeldungen zu berücksichtigen. 
  • Sie werden aufgefordert, bereits abgegebene Entgeltmeldungen für nicht verjährte Jahre zu korrigieren. 
     

Es gibt keine Frist.

Es fallen keine Kosten an.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)