Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Stadt Waldmünchen
Seitenbereiche
Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Bürgerserviceportal Waldmünchen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Bürgerserviceportal Waldmünchen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Marktplatz und Stadtpfarrkirche

Dienstleistungen

Deutscher Drehbuchpreis, Einreichung eines Vorschlages für ein Drehbuch

Ihr Drehbuch wurde von einer hierfür berechtigten Institution für den Deutschen Drehbuchpreis vorgeschlagen? Dann können Sie Ihr Drehbuch unter bestimmten Voraussetzungen einreichen.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt jährlich den Deutschen Drehbuchpreis. Für den Deutschen Drehbuchpreis nominiert die Jury Deutscher Drehbuchpreis jährlich bis zu 3 Drehbücher.

Sie können ein von einer hierfür berechtigten Institution für den Deutschen Drehbuchpreis vorgeschlagenes Drehbuch online bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) einreichen.

Vorschlagsberechtigte Institutionen sind:

  • Filmfördereinrichtungen der Länder
  • Filmförderungsanstalt (FFA)
  • Kuratorium junger deutscher Film
  • Drama Department der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
  • Deutscher Drehbuchverband (DDV)
  • Verband der Deutschen Bühnen und Medienverlage e.V. (VDB)
  • Verband für Film und Fernsehdramaturgie e.V. (VeDRA)
  • Verband der Agenturen für Film, Fernsehen und Theater e.V. (VdA)

Das Fachreferat K 35 bei der BKM erfragt außerdem Vorschläge zum Deutschen Drehbuchpreis bei den hierfür berechtigten Institutionen.

Die Autorinnen und Autoren erhalten auf Grundlage der eingereichten Vorschläge eine Rückmeldung von der BKM, um sich am Verfahren zu beteiligen.

Von der Jury Deutscher Drehbuchpreis nominierte Drehbücher bekommen eine Prämie von 5.000 EUR.

Das beste Drehbuch wird

  • mit dem Deutschen Drehbuchpreis in Gold und
  • einer Prämie in Höhe von 10.000 EUR ausgezeichnet.

Die Prämie bekommt die Autorin oder der Autor des Drehbuchs.

Ausgezeichnete Autorinnen und Autoren können außerdem zusätzlich bis zu 20.000 EUR Förderung für die Fortentwicklung des ausgezeichneten Drehbuchs, für die Projektentwicklung oder für die Herstellung eines neuen Drehbuchs mit künstlerischer Qualität beantragen.

Informationen zu weiteren Förderprogrammen finden Sie auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

  • das Drehbuch muss in den 2 Kalenderjahren vor der Preisvergabe fertig gestellt worden sein
  • mit der Verfilmung des Drehbuchs darf frühestens im Jahr der Preisverleihung begonnen werden
  • das Drehbuch darf nicht in der Vergangenheit für den Deutschen Drehbuchpreis vorgeschlagen worden sein
  • das Drehbuch muss der Jury gezeigt werden dürfen
  •  die Autorin oder der Autor muss einen festen Wohnsitz in Deutschland haben
  • das Drehbuch muss in deutscher Sprache verfasst sein
  • es können nur Drehbücher für Kinospielfilme eingereicht werden
  • das Drehbuch muss der BKM von einer vorschlagsberechtigten Institution empfohlen worden sein

Sie müssen Ihr Drehbuch für den Deutschen Drehbuchpreis online bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) einreichen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und füllen Sie das Antragsformular elektronisch aus.
  • Für den Onlineantrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument:
    • Online-Ausweis oder
    • persönliches Elster-Zertifikat

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die Einreichungen werden auf ihre formale Zulässigkeit durch die BKM geprüft.
  • Die Jury des Deutschen Drehbuchpreises berät über die eingereichten Buchvorschläge.
  • Die BKM entscheidet über die Auszeichnungen auf Vorschlag der Jury.
  • Die Bekanntgabe der Nominierungen erfolgt über eine Pressemitteilung sowie postalisch und per E-Mail.
  • Danach erhalten Sie eine Einladung zur Preisverleihung per E-Mail.
  • Die BKM verkündet die Preisträgerin oder den Preisträger bei einer Preisverleihung im Februar.
  • Während der Preisverleihung bekommt die Autorin oder der Autor des Drehbuchs die Auszeichnung überreicht.

  • Einreichen der Drehbücher bis Mitte Juli eines Jahres
  • Die Fristtermine werden auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) bekanntgegeben.
  • Autorinnen und Autoren, deren Drehbücher durch vorschlagsberechtigte Institutionen vorgeschlagen wurden, bekommen die Einreichfrist mit einem Anschreiben der BKM mitgeteilt.

keine

7 Monate

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (siehe BayernPortal)