Anwendungsnahe Forschung und Entwicklung, Beantragung einer Förderung
Zweck
Die Bayerische Forschungsstiftung fördert anwendungsnahe Forschung und Entwicklung. Die Förderung soll die Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in neue Produkte, Verfahren und Technologien ermöglichen oder beschleunigen.
Gegenstand
Die Förderung ist weitgehend technologieoffen. Die Förderschwerpunkte liegen auf den Gebieten Life Sciences, Informations- und Kommunikationstechnologien, Mikrosystemtechnik, Materialwissenschaft, Energie und Umwelt, Mechatronik, Nanotechnologie sowie Prozess- und Produktionstechnik. Förderfähig sind Vorhaben, die in enger Zusammenarbeit von einem (oder mehreren) Unternehmen mit einem (oder mehreren) Partner(n) aus der Wissenschaft bearbeitet werden (Verbundvorhaben). Die Forschungsstiftung fördert im Regelfall Projekte im Bereich der industriellen Forschung.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe, Universitäten, außeruniversitäre Forschungsinstitute und Hochschulen für angewandte Wissenschaften, außerdem Mitglieder und Einrichtungen von Hochschulen, die zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben berechtigt sind. Alle Antragsberechtigten müssen einen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Bayern haben. Gefördert werden grundsätzlich nur Zuwendungsempfänger, die auch zum Zeitpunkt der Fördermittelauszahlung ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Bayern haben.
Art und Höhe
Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung. Sie beträgt bis zu 50 % der beihilfefähigen Kosten im Falle der industriellen Forschung. An den Vorhaben beteiligte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition werden bevorzugt gefördert.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind folgende Kosten:
- Personalkosten (Forscher, Techniker und sonstiges Personal, soweit diese für das Vorhaben eingesetzt werden) in Höhe der tatsächlichen Kosten, maximal die bei der Bayerischen Forschungsstiftung jeweils aktuell geltenden Höchstbeträge
- Kosten für Instrumente und Ausrüstung (Sondereinzelkosten), ggf. in Höhe der vorhabensanteiligen Wertminderung
- In geringem Umfang Kosten für Auftragsarbeiten, die ausschließlich für das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben genutzt werden (Fremdleistungen)
- Zusätzliche sonstige Betriebskosten (unter anderem für Material, Bedarfsartikel und dergleichen), die unmittelbar durch die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit entstehen
- Zusätzliche Gemeinkosten bis zu einer Höhe von 10 % auf die Summe der obenstehenden Kosten
Hochschulen sowie Mitglieder und Einrichtungen der Hochschulen sowie ihnen gleichgestellte Organisationseinheiten werden auf Ausgabenbasis gefördert. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können auf Kostenbasis gefördert werden.
- Das Vorhaben muss mit einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein und sich durch einen hohen Innovationsgehalt auszeichnen.
- Es muss in seinen wesentlichen Teilen in Bayern durchgeführt werden. Die Einbeziehung außerbayerischer Partner (in der Regel ohne Förderung) ist möglich.
- Die Antragsteller bzw. die Projektbeteiligten aus der gewerblichen Wirtschaft müssen in angemessenem Umfang Eigen- oder Fremdmittel einsetzen, die nicht durch andere öffentliche Finanzierungshilfen ersetzt oder zinsverbilligt werden.
- Nicht gefördert werden Vorhaben, die im Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnen wurden.
- Aufgrund der gemeinnützigen Zweckbestimmung der Bayerischen Forschungsstiftung sind die Projektbeteiligten verpflichtet, die Ergebnisse der geförderten Vorhaben zeitnah der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
- Es besteht grundsätzlich die Verpflichtung, aus dem geförderten Projekt hervorgegangene Lizenzen zu marktüblichen, nichtdiskriminierenden Bedingungen zu vergeben.
Vor der Antragstellung
- Förderberatung an den Standorten in München und Nürnberg
- Idealerweise Einreichung einer unverbindlichen Projektskizze zur Abklärung der grundsätzlichen Förderfähigkeit des Projekts
- Möglichkeit der Einreichung eines Antragsentwurfs zur strukturellen Vorabprüfung
Antragstellung
- Schriftlich bei der Geschäftsstelle der Bayerischen Forschungsstiftung
- Elektronisches Antragsformular für postalischen bzw. digitalen Versand oder Online-Antragsformular mit Nutzung eines ELSTER-Unternehmenskontos
- Anträge müssen folgende Angaben enthalten:
- Allgemeine Angaben (u. a. Gegenstand, Antragsteller, Beteiligte, Kurzbeschreibung, Beginn und Dauer)
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Eingehende technische Erläuterung des Vorhabens
Entscheidungsverfahren
- Begutachtung durch stiftungsexterne, außerbayerische Fachgutachter
(Bewertungskriterien u. a. Relevanz und Originalität, Innovationshöhe, wissenschaftliches und wirtschaftliches Risiko, Schlüssigkeit des Arbeitsprogramms, Angemessenheit des Ressourcenaufwands, Zusammensetzung und Kompetenz des Konsortiums, Umsetzbarkeit und Verwertbarkeit der Ergebnisse) - Dreistufiges Entscheidungsverfahren in den Gremien der Forschungsstiftung (Wissenschaftlicher Beirat, Stiftungsvorstand, Stiftungsrat)
- Erlass des Bewilligungsbescheids
Die Antragstellung ist jederzeit möglich und an keine Fristen gebunden. Projektbewilligungen erfolgen jeweils drei Mal pro Jahr, im März/April, Juni/Juli, November/Dezember.
In der Regel vergeht von der Einreichung des Antrags bis zur Bewilligung ein Zeitraum von nicht mehr als sechs Monaten.