Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Informationen
Das Landesamt für Umwelt trägt dazu bei, den Stand der Technik bei der Vermeidung, Verwertung, Beseitigung und sonstigen Maßnahmen der Kreislauf- und Abfallbewirtschaftung fortzuschreiben.
Kernaufgaben im Bereich Kreislauf- und Abfallwirtschaft am Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) sind:
- Erfassen und Bewerten abfallwirtschaftlicher Daten sowie insgesamt der Bewirtschaftung von Abfällen
- Überwachung von Strömen gefährlicher Abfälle
- Überwachung von thermischen Abfallbehandlungsanlagen und Deponien
- Information und Beratung der Öffentlichkeit
- Fachliche Unterstützung des StMUV, der Kreisverwaltungsbehörden und der Regierungen in Fachfragen der Kreislaufwirtschaft
- Ressourceneffizienz-Zentrum Bayern - REZ als zentrale Informations- und Wissenstransferdrehscheibe für die bayerische Wirtschaft im Bereich Material- und Rohstoffeffizienz
Die Abteilung Kreislaufwirtschaft am Landesamt für Umwelt (LfU) befasst sich u. a. mit folgenden Aufgaben:
- Quantitative und qualitative Analyse von Entsorgungswegen z. B. für Bioabfall, Elektro- und Elektronik-Altgeräte, Klärschlamm,
- Erstellung der jährlichen Bilanz "Hausmüll in Bayern",
- Ermittlung und Bewertung von Abfallvermeidungsmaßnahmen,
- Ausarbeitung der „infoBlätter“ zu vielfältigen Themen der Kreislaufwirtschaft,
- Fachliche Betreuung des „Abfallratgeber Bayern“ des Bayerischen Umweltministeriums,
- Zustimmung zu Überwachungsverträgen im Rahmen der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV),
- Anerkennung von Entsorgergemeinschaften (Entsorgergemeinschaftenrichtlinie − EgRL),
- Überwachung der Tätigkeit der Technischen Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften,
- Anerkennung von Lehrgängen zur Erlangung der Fach- und Sachkunde nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung, der Anzeige- und Erlaubnisverordnung sowie der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall und für die Leitung verantwortliche Personen nach Deponieverordnung,
- Begutachtung und Überwachung von Anlagen zur thermischen Behandlung von Abfällen zur Beseitigung (Sonderabfallverbrennungsanlagen), Anlagen zur thermischen Behandlung von Siedlungsabfällen (Hausmüllverbrennungsanlagen) sowie Verbrennungsanlagen für Klärschlämme nach § 2 Abs. 2 der Klärschlammverordnung und sowie Anlagen der Träger der Sonderabfallbeseitigung (Sonderabfallsammelstellen und chemisch-physikalischen Behandlungsanlagen der GSB Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH); Beantwortung von Fachfragen zu diesen Anlagen,
- Begutachtung und Überwachung von Anlagen zur Entsorgung von Tierkörpern (Tierkörperbeseitigungsanlagen, Sammelstellen und Tierkrematorien); Beantwortung von Fachfragen zu diesen Anlagen,
- Begutachtung und Überwachung von Deponien; Beantwortung von Fachfragen zu diesen Anlagen,
- Fachliche Stellungnahmen, Erarbeitung von Vollzugshilfen, Merkblättern und Musterauflagenvorschlägen zur Lagerung, Behandlung und Verwertung von Abfällen bei nicht thermischen Anlagen,
- Zentrale Stelle für die Abfallüberwachung (ZSA) für gefährliche Abfälle, Entsorgungsnachweise, Begleitscheine, Feststellung der Einhaltung von Überlassungspflichten; Erstellung der jährlichen Sonderabfallstatistik für Bayern,
- Bekanntgabe der Stellen zur Durchführung von Untersuchungen von Altholz, Mitwirkung bei nationalen Gremientätigkeiten zur Erstellung von Vollzugshilfen,
- Beratungsstelle Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm,
- Freiwillige Rücknahmesysteme von Abfällen,
- Prüfung von PRTR-Berichten (Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister) im Bereich der Abfallentsorgung und Beratung der Berichtspflichtigen,
- Umweltfachliche Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich der Kreislaufwirtschaft.
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)