Deutscher Filmpreis, Beantragung von Mitteln für Folgevorhaben
Wenn Ihr Projekt beim Deutschen Filmpreis nominiert wurde oder eine Auszeichnung erhalten hat, werden Ihnen Mittel für Folgevorhaben zuerkannt. Die Verwendung der Mittel müssen Sie bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beantragen.
Wenn Ihr Projekt beim Deutschen Filmpreis nominiert wurde oder eine Auszeichnung erhalten hat, werden Ihnen Filmpreismittel zuerkannt, die Sie für die Herstellung oder Vorbereitung weiterer Filmprojekte verwenden dürfen. Die Verwendung der Mittel für sogenannte Folgevorhaben müssen Sie bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beantragen. Erst dann bekommen Sie die Mittel zur Verfügung gestellt. Diese finanzielle Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss vergeben.
Wem werden die Filmpreismittel zuerkannt?
- Bei einer Nominierung wird die komplette Prämie dem Herstellenden zuerkannt.
- Bei einer Auszeichnung mit Gold, Silber oder Bronze stehen der Regie 10 Prozent der jeweiligen Prämie zu.
- Wurde der ausgezeichnete Film als innerdeutsche Gemeinschaftsproduktion hergestellt, stehen die Mittel beiden Koproduktionsfirmen zu.
- Bei internationalen Koproduktionen stehen die Mittel ausschließlich den deutschen Herstellungsfirmen beziehungsweise den Herstellungsfirmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland zu.
- Wurde der Film gemeinsam mit einer Hochschule realisiert, wird die Prämie ausschließlich der Produzentin oder dem Produzenten zuerkannt.
Sie müssen den Antrag für ihr neues Vorhaben innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die Prämie zuerkannt wurde, stellen.
Beispiel:
Ihr Film wurde im Mai 2019 mit dem deutschen Filmpreis ausgezeichnet. Die Frist für die Einreichung des neuen Vorhabens endet am 31.12.2021.
Sie dürfen mit den Filmpreismitteln bis zu 4 Projekte realisieren.
Sie können die Fördermittelpreise erhalten, wenn
- Ihr Projekt für den Deutschen Filmpreis nominiert wurde oder eine Auszeichnung erhalten hat,
- der geplante Film mindestens 79 Minuten lang ist. Ein Kinderfilm muss mindesten 59 Minuten lang sein,
- Sie noch nicht mit dem Filmvorhaben begonnen haben,
- Ihr Vorhaben eine deutsche kulturelle Prägung aufweist,
- Sie einen Eigenanteil von 5 Prozent vorweisen können und
- Sie eine reguläre Kinoerstauswertung sicherstellen können, die an 7 aufeinanderfolgenden Tagen in Deutschland gegen Entgelt stattfindet.
Sie müssen den Antrag für die Filmpreismittel online beim BKM stellen.
Förderung online beantragen:
- Rufen Sie das Bundesportals auf und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
- Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel Ihr ELSTER-Organisationszertifikat.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in dem Dateiformat PDF, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.
Weitere Verfahrensschritte:
- Die Filmförderanstalt (FFA) ist für die administrative Abwicklung der von BKM geförderten Projekte zuständig.
- Die FFA prüft die Unterlagen und erlässt den Zuwendungsbescheid.
- Gegebenenfalls kontaktiert Sie die FFA, um zu besprechen, welche weiteren Unterlagen Sie für den Erlass eines Zuwendungsbescheides vorlegen müssen.
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.