Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Stadt Waldmünchen
Seitenbereiche
Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Bürgerserviceportal Waldmünchen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Bürgerserviceportal Waldmünchen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Marktplatz und Stadtpfarrkirche

Dienstleistungen

Sichere Lieferkette, Beantragung der Zulassung von Luftsicherheitsausrüstung

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Genehmigung des Einsatzes der Luftsicherheitsausrüstung im Rahmen der sicheren Lieferkette beantragen.

Um den sicheren Transport innerhalb der Europäischen Union (EU) zu gewährleisten, gibt es die sichere Lieferkette. Diese dient insbesondere dazu, Sabotageakte und terroristische Anschläge zu verhindern.

Deutsche Unternehmen, die innerhalb der EU Waren im Rahmen der sicheren Lieferkette transportieren oder anderweitig behandeln, müssen beim Luftfahrt-Bundesamt einen der folgenden Status beantragen:

  • reglementierte Beauftragte
  • bekannte Versender
  • Transporteure

Zur Erfüllung der mit dem Status verbundenen Aufgaben muss häufig Luftsicherheitsausrüstung eingesetzt werden. Luftsicherheitsausrüstungen sind zum Beispiel Sprengstoffspurendetektoren, Metalldetektoren oder Röntgengeräte. Die eingesetzte Luftsicherheitsausrüstung muss vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassen werden.

Dies gilt auch für Luftsicherheitsausrüstung, die für Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von überlassenen Bereichen von Luftfahrtunternehmen eingesetzt wird. Für die Zulassung von Luftsicherheitsausrüstung müssen Sie einen Antrag stellen, und es wird eine Zulassungsüberprüfung vor Ort durchgeführt. Im Rahmen der Zulassungsüberprüfung vor Ort wird an Ihrem Betriebsstandort geprüft, ob die Luftsicherheitsausrüstung den Auflagen und Vorschriften entsprechend eingesetzt wird. Überprüft wird zudem, ob sie die gesetzlichen Mindestanforderungen hinsichtlich der Detektionsleistung von Sprengstoffen oder beim Erkennen verbotener Gegenstände, erfüllen.

Erteilt Ihnen das Luftfahrt-Bundesamt eine Zulassung für die Luftsicherheitsausrüstung, erhalten Sie für diese Luftsicherheitsausrüstung und den zugehörigen Betriebsstandort einen in der Europäischen Union (EU) gültigen Zulassungsbescheid. Für jede eingesetzte Luftsicherheitsausrüstung gibt es einen separaten Zulassungsbescheid.

Änderungen an der Luftsicherheitsausrüstung (Hardware- beziehungsweise Softwareänderungen oder ähnliches) müssen Sie dem Luftfahrt-Bundesamt melden. Das Luftfahrt-Bundesamt überprüft diese Änderungen. Eine Änderung an der Luftsicherheitsausrüstung kann eine erneute Überprüfung durch das Luftfahrt-Bundesamt erforderlich machen. Die Zulassung der Luftsicherheitsausrüstung ruht dann, bis deren einwandfreie Funktion nachgewiesen wurde.

Die Zulassung der Luftsicherheitsausrüstung ist gültig, bis Sie eine Rückgabe der Zulassung beantragen oder das Luftfahrt-Bundesamt sie widerruft.

  • Sie sind eine öffentliche Stelle, juristische oder natürliche Person, Gesellschaft oder andere Personenvereinigung des privaten Rechts mit Sitz in Deutschland oder
  • eine natürliche Person in Deutschland vertritt Sie.
  • Sie können den Antrag auch in Vertretung für die leistungsempfangende Organisation stellen.

Die Zulassung von Luftsicherheitsausrüstung können Sie online beantragen:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie sollten im Idealfall bereits ein Nutzerkonto Bund erstellt haben, um den Antrag auch später darüber verwalten zu können.
  • Zuerst geben Sie die Daten zur antragstellenden Person an. Diese enthalten persönliche Daten und Kontaktdaten.
  • Im nächsten Schritt erfassen Sie Angaben zum Betriebsstandort, in welchem die Luftsicherheitsausrüstung eingesetzt werden soll. Geben Sie die Anschrift und Zulassungsnummer (falls bereits vorhanden) des Betriebsstandortes, sowie die Unternehmensbezeichnung an.
  • Anschließend machen Sie Angaben zur Luftsicherheitsausrüstung. Zunächst geben Sie hierfür den Antragsgrund an. Anschließend wählen Sie die verwendete Technologie der Luftsicherheitsausrüstung aus und nehmen weitere Angaben zu dieser vor. Zudem können Sie weitere Unterlagen zur Luftsicherheitsausrüstung (zum Beispiel Servicebericht, Strahlenschutznachweis) hochladen. Wenn weitere Luftsicherheitsausrüstung angegeben werden soll, können Sie dies tun. 
  • Wenn die Angaben vollständig sind, nimmt das Luftfahrt-Bundesamt eine Prüfung vor und stimmt eventuell offene Fragen mit Ihnen ab.
  • Wenn das Luftfahrt-Bundesamt es als notwendig erachtet, wird mit der antragstellenden oder bevollmächtigen Person ein Termin für eine Zulassungsüberprüfung vor Ort vereinbart.
  • Im Rahmen der Zulassungsüberprüfung vor Ort wird die Luftsicherheitsausrüstung durch das Luftfahrt-Bundesamt überprüft. Sofern diese Überprüfung erfolgreich verläuft, erhalten Sie abschließend durch die Behörde einen Zulassungsbescheid.

Die Zulassung von Luftsicherheitsausrüstung (Technische Geräte) ist bis zur Rückgabe oder Entzug der Zulassung gültig.

Durch die Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung gelten seit dem 01.02.2024 für die Zulassung von Sicherheitsausrüstung neue Gebührenpflichten.

Die Gebühren richten sich nach der Luftsicherheitsgebührenverordnung.

Mögliche Zahlungsweisen sind per giropay oder per Überweisung.

Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung. (1 bis 60 Werktage)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)