Lärmschutzzeugnis, Beantragung der Ausstellung
Sie können ein Lärmschutzzeugnis für ein Luftfahrzeug unter bestimmten Voraussetzungen beantragen bei der Verkehrszulassung oder im Rahmen einer Änderung der Lärmwerte.
Mit einem Lärmschutzzeugnis können Sie nachweisen, dass der Lärm eines Luftfahrzeugs, das nach dem Stand der Technik notwendige Maß nicht überschreitet. Die aktuellen Lärmgrenzwerte von Luftfahrzeugen veröffentlicht die EASA auf ihrer Homepage.
Ein Lärmschutzzeugnis können Sie in folgenden Situationen beantragen:
- Antrag auf Verkehrszulassung
- Änderung der Lärmwerte eines zugelassenen Luftfahrzeugs
Segelflugzeuge und Ballone benötigen kein Lärmschutzzeugnis.
Das für das Luftfahrzeug ausgestellte Lärmschutzzeugnis ist Bestandteil der allgemeinen Verkehrszulassung dieses Luftfahrzeugs.
Achten Sie beim Ausfüllen des Lärmschutzzeugnisses besonders darauf, die Informationen korrekt einzutragen. Insbesondere müssen die technischen Daten und Betriebsgrenzen mit dem Kennblatt übereinstimmen.
Außerdem müssen Sie darauf achten, dass Sie die korrekte Nummer ("Record-No") der EASA-Lärmliste (EASA - European Aviation Safety Association) angeben.
Abweichungen führen dazu, dass das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die für das Lärmschutzzeugnis erforderlichen Lärmwerte nicht ermitteln kann.
- Sie können nachweisen, dass der Lärm des Luftfahrzeugs das technisch notwendige Maß nicht überschreitet. Der Nachweis erfolgt durch
- die Übereinstimmung mit dem Muster oder
- eine Überprüfung der Lärmwerte und eine entsprechende Bescheinigung.
- Ändern sich die Lärmwerte, benötigen Sie ein neues Lärmschutzzeugnis.
- Die Beantragung eines Lärmschutzzeugnisses ist nur möglich, wenn eine Lärmzulassung vorliegt.
- Das Lärmschutzzeugnis kann jede natürliche oder juristische Person beantragen.
- Sie können den Antrag auch als Vertretung stellen.
Die Ausstellung eines Lärmschutzzeugnisses können Sie online beziehungsweise per Post, E-Mail oder Fax beantragen.
Online-Antrag:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
- Senden Sie den Antrag online ab.
- Nach dem Absenden schicken Sie bei einer Änderung der Lärmwerte das bisherige Lärmschutzzeugnis im Original und postalisch an das Luftfahrt-Bundesamt. Verwenden Sie dabei die Vorgangsnummer.
- Das Luftfahrt-Bundesamt prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid und einen Gebührenbescheid.
- Wenn Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid abrufen und erhalten das Lärmschutzzeugnis im Original.
Post, E-Mail oder Fax:
- Rufen Sie die Formulare zur Ausstellung eines Lärmschutzzeugnis auf der Internetseite des LBA auf.
- Füllen Sie die Formulare aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
- Schicken Sie alle Unterlagen an das LBA.
- Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.
Es gibt keine Frist.
Ausstellung eines Lärmschutzzeugnisses im Rahmen der Verkehrszulassung. Die Gebühr für die Beantragung der Verkehrszulassung ist abhängig von der Startmasse. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Gebühr: 80 EUR - 4.500 EUR
Ausstellung eines Lärmschutzzeugnisses im Rahmen einer Änderung der Lärmwerte. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Gebühr: 110 EUR
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.