Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Stadt Waldmünchen
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Marktplatz und Stadtpfarrkirche

Dienstleistungen

Luftfahrzeugrolle, Beantragung der Löschung der Eintragung

Wenn Sie einen Eintrag aus der Luftfahrzeugrolle löschen lassen möchten, können Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.

Zusammen mit einer Löschung können Sie eine Kennzeichenvormerkung für eine spätere Wiederzulassung beantragen.

Zudem können Sie bei einem Verkauf in das Ausland folgende Leistungen beantragen:

  • Ausstellung einer Löschungsbescheinigung,
  • Ausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnis für die Ausfuhr in einen Drittstaat (C of A for Export),
  • Vorabinformation der ausländischen Zivilluftfahrtbehörde durch das LuftfahrtBundesamt (LBA) oder
  • Rücksendung des Lufttüchtigkeitszeugnisses im Original.

Sie müssen das Kennzeichen des Luftfahrzeugs, das Sie aus der Luftfahrzeugrolle löschen lassen möchten, angeben und erforderliche Unterlagen dazu hochladen.

Sie können die Löschung als Eigentümer oder Eigentümerin beziehungsweise in dessen oder deren Vertretung beantragen.

  • Sie sind eingetragener Eigentümer oder Eigentümerin eines in der Luftfahrzeugrolle eingetragenen Luftfahrzeuges.
  • Der Antrag kann auch in Vertretung für den Eigentümer oder die Eigentümerin beantragt werden. 

Um die Löschung der Eintragung in der Luftfahrzeugrolle zu beantragen und gegebenenfalls weitere Leistungen bei einem Verkauf in das Ausland zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Wenn Sie einen OnlineDienst nutzen wollen:
    • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Wenn Sie ein Formular nutzen wollen:
    • Gehen Sie auf die Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts und laden Sie das entsprechende Formular herunter.
    • Sie müssen Ihre Unterlagen im Original per Post an das Luftfahrt-Bundesamt schicken.
  • Bevor die Eintragung in der Luftfahrzeugrolle gelöscht wird, prüft das LuftfahrtBundesamt ihren Antrag.
  • Nach der Bearbeitung Ihres Antrags durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid und einen Gebührenbescheid. Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid über die erfolgte Löschung abrufen. Falls beantragt, erhalten Sie
    • die Löschungsbescheinigung,
    • das Lufttüchtigkeitszeugnis für die Ausfuhr in einen Drittstaat (C of A for Export)
    • und gegebenenfalls erhalten Sie das Lufttüchtigkeitszeugnis im Original zurück.

Es gibt keine Frist.

Löschung der Eintragung in der Luftfahrzeugrolle Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Gebühr: 70 EUR

Kennzeichenvormerkung Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Gebühr: 30 EUR

Ausstellung einer Löschungsbescheinigung Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Gebühr: 40 EUR

Vorabinformation der ausländischen Zivilluftfahrtbehörde durch das LBA

Ausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnis für die Ausfuhr (C of A for Export) Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Gebühr: 40 EUR - 2.250 EUR

Rücksendung des Lufttüchtigkeitszeugnisses im Original durch das LBA

Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung. (1 bis 3 Wochen)

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)