Luftfahrtgerät, Beantragung der Verkehrszulassung
Wenn Sie ein Luftfahrzeug in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie hierfür eine Verkehrszulassung beantragen. Die Verkehrszulassung beinhaltet die Eintragung in die Luftfahrzeugrolle und die Ausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnisses.
Mit einer Verkehrszulassung für ein Luftfahrzeug können Sie das zugelassene Luftfahrzeug in Betrieb nehmen. Die Verkehrszulassung besteht aus der Eintragung in die Luftfahrzeugrolle und der Ausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnisses.
Die Luftfahrzeugrolle ist das amtliche Verzeichnis aller in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr zugelassenen Luftfahrzeuge.
Sie können eine Verkehrszulassung für Luftfahrzeuge mit EASA-Kennblatt oder Anhang I Luftfahrzeuge beantragen. Hierzu benötigen Sie ein Kennzeichen für das Luftfahrzeug. Falls Sie kein Kennzeichen zugeteilt bekommen oder vorgemerkt haben, können Sie die Verkehrszulassung nicht beantragen. Wenn das Kennzeichen des Luftfahrzeugs nicht ordnungsgemäß angebracht werden kann, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung beantragen. Die Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung können Sie per Online-Formular beantragen.
Für die Verkehrszulassung müssen Sie Angaben machen
- zur Halterin oder zum Halter beziehungsweise zur Haltergemeinschaft
- gegebenenfalls zur Eigentümergemeinschaft
- zum Luftfahrzeug
- zum Zustand des Luftfahrzeugs
- zum Standort des Luftfahrzeugs
- zum Lufttüchtigkeitsnachweis
Als Eigentümerin oder Eigentümer aus einem Drittstaat müssen Sie zusätzlich die Erklärung für Drittstaaten-Eigentümer oder -Eigentümerinnen abgeben. Sie kommen aus einem Drittstatt, wenn Sie nicht die deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats haben oder nicht die Staatsbürgerschaft eines Staates, in dem das Luftverkehrsrecht der Europäischen Union Anwendung findet.
Für die Beantragung einer Verkehrszulassung benötigen Sie einige erforderliche Unterlagen, welche Sie im Rahmen des Antragsprozesses im Online-Formular hochladen.
Nach Prüfung durch das Luftfahrt-Bundesamt erhalten sie den Eintragungsschein und das Lufttüchtigkeitszeugnis. Damit dürfen Sie Ihr Luftfahrzeug in Betrieb nehmen.
Folgende Luftfahrzeuge bedürfen zur Inbetriebnahme einer Verkehrszulassung:
- Flugzeuge,
- Drehflügler,
- Luftschiffe,
- Motorsegler,
- Segelflugzeuge,
- bemannte Ballone,
- Luftsportgeräte,
- Flugmodelle mit einer höchstzulässigen Startmasse über 150 Kilogramm und
- sonstiges Luftfahrtgerät, soweit es für die Benutzung des Luftraums bestimmt und nach der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät prüfpflichtig ist.
Luftfahrtgeräte nach § 1 Absatz 4 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) sind von der Verkehrszulassung befreit. Flugmodelle mit einer höchstzulässigen Startmasse über 25 Kilogramm und bis zu 150 Kilogramm bedürfen keiner Verkehrszulassung, wenn deren Verkehrssicherheit nach der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät bestätigt ist.
Um eine Verkehrszulassung erhalten zu können, darf das Luftfahrzeug, für das eine Verkehrszulassung beantragt werden soll, nicht in einem anderen ausländischen staatlichen Luftfahrzeugregister eingetragen sein.
Sie können einen Antrag auf Verkehrszulassung als Eigentümerin oder Eigentümer beantragen. Eine Verkehrszulassung kann Ihnen dann ausgestellt werden, wenn sie
- als Eigentümerin oder Eigentümer eine natürliche Person mit deutscher Staatsbürgerschaft oder der Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats sind oder
- Sie die Staatsbürgerschaft eines Staates haben, in dem das Luftverkehrsrecht der Europäischen Union Anwendung findet.
- Eigentümerin oder Eigentümer können auch juristische Personen und Gesellschaften des Handelsrechts mit Sitz im Inland sein, bei denen der überwiegende Teil des Vermögens oder Kapitals sowie die tatsächliche Kontrolle darüber deutschen Staatsangehörigen oder Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaats zusteht und die Mehrheit der Vertretungsberechtigten oder persönlich haftenden Personen deutsche Staatsangehörige oder Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats sind.
- Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten werden den deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt.
- Eigentümerin oder Eigentümer können auch natürliche oder juristische Personen aus einem Drittstaat sein, soweit ein Halterschaftsvertrag mit einer Staatsbürgerin oder einem einem Staatsbürger oder einer juristischen Person der EU für mindestens 6 Monate vorliegt.
Sie können den Antrag auch als Vertretung für die Eigentümerin oder den Eigentümer stellen.
Beachten Sie, dass folgende Voraussetzungen für Halterinnen und Halter gelten:
- Natürliche Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft, Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats oder natürliche Personen aus einem Staat, in dem das Luftverkehrsrecht der Europäischen Union Anwendung findet.
- Juristische Personen und Gesellschaften des Handelsrechts mit Sitz im Inland, bei denen der überwiegende Teil des Vermögens oder Kapitals sowie die tatsächliche Kontrolle darüber deutschen Staatsangehörigen oder Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaats zusteht und die Mehrheit der Vertretungsberechtigten oder persönlich haftenden Personen deutsche Staatsangehörige oder Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats sind.
Sie können den Antrag auch als Vertretung für die Halterin oder den Halter stellen.
Um eine Verkehrszulassung beantragen zu können, ist es notwendig, dass das betreffende Luftfahrzeug bereits über ein Kennzeichen verfügt.
Sie können eine Verkehrszulassung dann beantragen, wenn Sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über alle erforderlichen Unterlagen verfügen, die für die Verkehrszulassung von Relevanz sind.
Die Verkehrszulassung können Sie online oder schriftlich beantragen.
Online-Antrag:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
- Senden Sie den Antrag online ab.
- Das Luftfahrtbundesamt prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid und Gebührenbescheid.
- Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid abrufen und erhalten den Eintragungsschein und das Lufttüchtigkeitszeugnis im Original für die Inbetriebnahme des Luftfahrzeugs.
Schriftlicher Antrag:
- Rufen Sie die Formulare zur Verkehrszulassung auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) auf.
- Je nachdem, wer den Antrag stellt und um was für ein Luftfahrzeug es sich handelt, werden unterschiedliche Formulare benötigt. Füllen Sie die Formulare aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
- Schicken Sie alle Unterlagen an das LBA.
Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.
Die Zulassung kann eingeschränkt, geändert, mit Auflagen verbunden oder befristet werden. Die Zulassung wird zurückgenommen, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nicht vorliegen. Sie wird widerrufen, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nachträglich nicht nur vorübergehend entfallen sind oder eine Anzeige zum Versicherungsschutz nach der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung eingeht. Ruht die Haftpflichtversicherung ein Jahr oder weniger, wird die Zulassung erst dann widerrufen, wenn die Versicherung nach Ablauf der Jahresfrist nicht wieder aufgenommen wird.
Für Drittstaaten-Eigentümerinnen und -Eigentümer: Die Eintragung wird gelöscht, wenn das Leasingverhältnis einen Zeitraum von 6 Monaten unterschreitet.
Gebühr für die Beantragung der Verkehrszulassung, abhängig von der Startmasse
Gebühr: 80 EUR - 4.500 EUR
Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.
Wenn Sie noch über kein Kennzeichen für Ihr Luftfahrzeug verfügen, können Sie eine Kennzeichenvormerkung beantragen.
Im Rahmen der Verkehrszulassung haben Sie die Möglichkeit, einen Notsender (ELT) zu beantragen.
Im Rahmen der Verkehrszulassung sind Sie dazu verpflichtet, die Zuteilung eines Sekundärradar-Codes (SSR-Mode-Code) zu beantragen.
Im Rahmen der Verkehrszulassung haben Sie die Möglichkeit, ein Lärmschutzzeugnis zu beantragen.