Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Stadt Waldmünchen
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Marktplatz und Stadtpfarrkirche

Dienstleistungen

Prüferberechtigung nach Teil-FCL, Beantragung

Sie können beim Luftfahrt-Bundesamt die Erteilung, Erweiterung, Verlängerung, Erneuerung oder Änderung einer Prüferberechtigung beantragen.

Mit der Prüferberechtigung des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) können Sie Bewerberinnen und Bewerber um Pilotenlizenzen und weitere Berechtigungen in der Luftfahrt prüfen. Inhaberinnen und Inhaber haben je nach Prüferberechtigung und Luftfahrzeugkategorie das Recht auf Durchführung von

  • praktischen Prüfungen,
  • Befähigungsüberprüfungen und
  • Kompetenzbeurteilungen

für Lizenzen und Berechtigungen nach Teil-FCL.

Die Erteilung einer Prüferberechtigung beantragen Sie beim LBA.

Eine Prüferberechtigung ist 3 Jahre gültig. Das LBA kann Ihre Prüferberechtigung auf Antrag

  • innerhalb der Gültigkeit verlängern,
  • nach Ablauf der Gültigkeit erneuern,
  • um weitere Kategorien oder Rechte erweitern.

Für die Erteilung einer Prüferberechtigung müssen Sie jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Insbesondere müssen Sie

  • dem LBA Ihre Flug- und Lehrerfahrung nachweisen,
  • in einem Lehrgang eine theoretische und praktische Prüferstandardisierung erfolgreich abschließen,
  • Ihre Kompetenz durch eine leitende Prüferin oder einen leitenden Prüfer (SEN) beurteilen lassen.

Ihre Rechte als Prüferin oder Prüfer ergeben sich aus 6 Prüferkategorien:

  • Prüferinnen und Prüfer für Klassenberechtigungen – Class Rating Examiner (CRE): CRE prüfen Personen, die eine Klassenberechtigung erwerben, verlängern oder erneuern möchten, zum Beispiel die Klassenberechtigung für mehrmotorige Flugzeuge.
  • Flugprüferinnen und -prüfer – Flight Examiner (FE): FE nehmen im Rahmen ihrer jeweiligen Berechtigung Prüfungen ab, bei denen Lizenzen erstmalig erworben werden.
  • Prüferinnen und Prüfer für Fluglehrerinnen und Fluglehrer – Flight-Instructor-Examiner (FIE): FIE nehmen Kompetenzbeurteilungen für Personen ab, die eine Berechtigung als Fluglehrerin oder Fluglehrer erwerben, erweitern, verlängern oder erneuern möchten.
  • Prüferinnen und Prüfer für Instrumentenflugberechtigungen – Instrument Rating Examiner (IRE): IRE nehmen Prüfungen für den Erwerb der Verlängerung oder Erneuerung von Instrumentenflugberechtigungen ab.
  • Prüferinnen und Prüfer für Musterberechtigungen – Type-Rating-Examiner (TRE): TRE prüfen Personen, die ein Musterberechtigung erwerben, verlängern oder erneuern möchten (zum Beispiel des A380).
  • Prüferinnen und Prüfer für die Ausbildung an synthetischen Flugübungsgeräten – Synthetic Flight Examiner (SFE): SFE prüfen Pilotinnen und Piloten auf FSTD (Flugsimulationsübungsgerät), die eine Musterberechtigung erwerben, verlängern oder erneuern wollen.

Das LBA veröffentlicht die Namen, Prüfernummer, die Rechte aus der Prüferberechtigung sowie deren Gültigkeit im Internet. Änderungen an Ihren Daten müssen Sie dem LBA online mitteilen.

für die Erteilung der Prüferberechtigung:

  • Sie haben innerhalb der vergangenen 12 Monate die theoretische und praktische Prüferstandardisierung erfolgreich absolviert.
  • Sie erfüllen alle fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Prüferberechtigung gemäß FCL.1010 und AMC1 FCL.1010.
  • Sie haben die erforderliche Flug- und Lehrerfahrung. Relevant ist ausschließlich Flugerfahrung in der Luftfahrzeugkategorie, in der Sie die Prüferberechtigung beantragen.

für die Erweiterung der Prüferberechtigung:

  • Sie haben eine gültige Prüferberechtigung.
  • Sie haben innerhalb der vergangenen 12 Monate die theoretische und praktische Prüferstandardisierung erfolgreich absolviert.
  • Sie haben die erforderliche Flug- und Lehrerfahrung. Relevant ist ausschließlich Flugerfahrung in derselben Luftfahrzeugkategorie, für die Sie die Prüferberechtigung beantragen.

für die Verlängerung der Prüferberechtigung:

  • Sie haben eine gültige Prüferberechtigung.
  • Sie haben innerhalb der vergangenen 12 Monate vor dem Ablaufdatum Ihrer Prüferberechtigung an einem Prüfer-Auffrischungslehrgang teilgenommen.
  • Es liegt eine positive Beurteilung Ihrer Kompetenz durch einen leitenden Prüfer vor.

für die Erneuerung der Prüferberechtigung:

  • Die Gültigkeit Ihrer Prüferberechtigung ist abgelaufen.
  • Sie haben innerhalb der vergangenen 12 Monate an einem Prüfer-Auffrischungslehrgang teilgenommen

für die Änderung der Prüferberechtigung:

  • Es gelten keine besonderen Voraussetzungen.

Die Erteilung, Erweiterung, Verlängerung, Änderung oder Erneuerung einer Prüferberechtigung können Sie online beziehungsweise per Post oder Fax beantragen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid und Gebührenbescheid.
  • Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid abrufen und Sie erhalten die Prüferberechtigung.

Antrag per Post oder Fax:

  • Rufen Sie die Formulare auf der Internetseite des LBA auf.
  • Füllen Sie die Formulare aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
  • Schicken Sie alle Unterlagen an das LBA.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.

Ihre theoretische und praktische Prüferstandardisierung beziehungsweise Ihr Prüfer-Auffrischungslehrgang dürfen in der Regel maximal 12 Monate zurückliegen.

  • Die Änderung der Prüferberechtigung inklusive Änderung des Prüferzeugnisses kostet 20 bis maximal 30 Prozent der Kosten der Erstausstellung.
  • Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.

- Diese Gebühr wird fällig für die Erteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Erneuerung der Prüferberechtigung. - Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Gebühr: 30 EUR - 260 EUR

Die Änderung der Prüferberechtigung ohne Änderung des Prüferzeugnisses ist kostenfrei.

wenn alle erforderlichen Nachweise vorliegen

Hinweis: Bei Verlängerungen werden die neuen Prüferberechtigungen frühestens 6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit ausgestellt. (10 bis 20 Werktage)

Das LBA erteilt Prüferberechtigungen nur für Pilotinnen und Piloten, deren Lizenzen beim LBA geführt werden .

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)