Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Stadt Waldmünchen
Seitenbereiche
Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Bürgerserviceportal Waldmünchen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Bürgerserviceportal Waldmünchen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Marktplatz und Stadtpfarrkirche

Dienstleistungen

Denkmalschutz, Beantragung einer Erlaubnis für Maßnahmen an Bau- und Bodendenkmälern

Wenn Sie an Bau- oder Bodendenkmälern oder in der Nähe solcher Denkmäler Maßnahmen durchführen wollen, benötigen Sie in vielen Fällen Erlaubnisse nach dem Denkmalschutzgesetz (DSchG).

 

In der Regel sind Maßnahmen, die sich auf Bau- oder Bodendenkmäler oder die in die Denkmalliste eingetragenen beweglichen Denkmäler beziehen, nur zulässig, wenn die Untere Denkmalschutzbehörde (Landkreise, kreisfreie Städte und Große Kreisstädte) hierfür zuvor eine Erlaubnis erteilt hat. Die wichtigsten Fälle sind nachstehend aufgeführt:

Baudenkmäler / in die Denkmalliste eingetragene bewegliche Denkmäler

Für alle Maßnahmen, durch die ein Baudenkmal beseitigt, verändert oder an einen anderen Ort verbracht werden soll, und für die meisten Maßnahmen, die sich auf geschützte Ausstattungsstücke beziehen, benötigen Sie eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis. Eine solche Erlaubnis brauchen Sie ferner, wenn Sie in der Nähe eines Baudenkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitigen wollen - allerdings nur dann, wenn sich die von Ihnen geplante Maßnahme auf den Bestand oder das Erscheinungsbild des Baudenkmals auswirken kann.

Eine gesonderte denkmalschutzrechtliche Erlaubnis entfällt, wenn Sie für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung oder eine abgrabungsaufsichtliche Genehmigung benötigen. In diesen Fällen wird der Denkmalschutz im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens oder des abgrabungsaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens "abgearbeitet". Bitte beachten Sie, dass Sie bei Maßnahmen an Baudenkmälern, für die Sie keine Baugenehmigung brauchen, immer eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis benötigen!

Auf die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis haben Sie einen Rechtsanspruch, soweit keine gewichtigen Gründe des Denkmalschutzes für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustands sprechen. Wenn es hingegen solche Gründe gibt - und das ist oft der Fall -, kann die Erlaubnis verweigert werden. Statt die Erlaubnis abzulehnen, kann die Erlaubnisbehörde sie unter Auflagen oder anderen Nebenbestimmungen erteilen, die sicherstellen sollen, dass eine denkmalverträgliche Lösung realisiert wird. Das ist in der Praxis ein sehr gebräuchlicher Weg. Diese Grundsätze gelten auch bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben an Baudenkmälern.

Bodendenkmäler

Sie benötigen eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis, wenn Sie gezielt nach Bodendenkmälern graben wollen. Eine Erlaubnis müssen Sie aber auch dann einholen, wenn Sie aus anderen Gründen Erdarbeiten durchführen wollen oder müssen, die sich auf Bodendenkmäler auswirken können. Dabei reicht es schon aus, dass Sie vermuten oder den Umständen nach annehmen müssen, dass sich auf Ihrem Grundstück Bodendenkmäler befinden. Hierher gehört vor allem der Fall, dass Sie auf einem Grundstück bauen wollen, auf dem sich Bodendenkmäler befinden.

Die Denkmalschutzbehörde kann eine Erlaubnis in diesen Fällen verweigern, soweit dies zum Schutz eines Bodendenkmals erforderlich ist. Auch hier gibt es die Möglichkeit, die Erlaubnis unter Auflagen oder anderen Nebenbestimmungen zu erteilen. Einige Untere Denkmalschutzbehörden haben für ihren Bereich besondere Formblätter für das denkmalschutzrechtliche Erlaubnisverfahren entwickelt. Ihre Untere Denkmalschutzbehörde berät Sie gern.

Ebenso ist für den Einsatz von technischen Ortungsgeräten auf Bodendenkmälern zu berechtigten beruflichen Zwecken eine Erlaubnis erforderlich. Zu anderen als beruflichen Zwecken ist der Einsatz verboten.

Beratungsangebot von Gemeinden

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass auch gemeindliche Satzungen zusätzliche, insbesondere gestalterische Anforderungen an Baumaßnahmen stellen können. Hier empfiehlt es sich, Beratungsangebote der Gemeinde frühzeitig wahrzunehmen.

Für das denkmalschutzrechtliche Erlaubnisverfahren gibt es keine Fristen und Termine. Bitte beachten Sie aber, dass die Erlaubnis erteilt sein muss, wenn Sie mit Ihrer Maßnahme beginnen wollen. Zudem ist zu bedenken, dass die in den Auflagen oder Nebenbestimmungen geforderten Maßnahmen Zeit kosten können. Deshalb empfiehlt es sich, den Erlaubnisantrag so frühzeitig wie möglich zu stellen. Anlaufstelle ist immer die Untere Denkmalschutzbehörde, die ihn dann unverzüglich an die Gemeinde zur Stellungnahme weiterleitet.

Erlaubnisse nach dem DSchG sind kostenlos. Hingegen gelten für Baugenehmigungen, die sich auf Baudenkmäler beziehen, die üblichen Kostenregelungen.

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)