Mobile geriatrische Rehabilitation, Beantragung einer Förderung für den Aufbau
Der Freistaat Bayern unterstützt den Aufbau der mobilen geriatrischen Rehabilitation in Bayern.
Zweck
Im Hinblick auf die konsequente Umsetzung der Grundsätze "ambulant vor stationär" und "Rehabilitation vor Pflege" soll die Unterstützung des Aufbaus der mobilen geriatrischen Rehabilitation in Bayern zur Sicherung einer bedarfsgerechten Versorgung mit Leistungen der ambulanten medizinischen Rehabilitation beitragen.
Gegenstand
Gefördert wird die Anfangsphase von interdisziplinären Teams zur Erbringung von Leistungen der mobilen geriatrischen Rehabilitation (MoGeRe-Teams).
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind MoGeRe-Teams, denen die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE) einen Versorgungsvertrag in Aussicht gestellt hat bzw. mit denen die ARGE einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat.
Zuwendungsfähige Ausgaben
Gefördert werden können Aufwendungen, die in der Anfangsphase eines MoGeRe-Teams notwendigerweise anfallen und nicht durch den Versorgungsvertrag mit der ARGE vergütet werden.
Insbesondere handelt sich hierbei um:
- Personalausgaben
- Sachausgaben (z. B. Büroausstattung, Bürotechnik, Büromaterial, für die Rehabilitationsleistung erforderliche technische Ausstattung)
- Miete für Räumlichkeiten des MoGeRe-Teams
- Ausgaben der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Flyer, Internetauftritt, Reisekosten).
Die Anfangsphase beginnt frühestens ab dem Datum der schriftlichen Inaussichtstellung des Versorgungsvertrages durch die ARGE. Die Anfangsphase endet spätestens 12 Monate nach Vertragsabschluss. Der maximale Förderzeitraum in der Anfangsphase beträgt 12 Monate.
Art und Höhe
Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss in Höhe von maximal 25.000,00 Euro je MoGeRe-Team. Der Zuschuss wird im Wege der Projektförderung als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Der Zuwendungsempfänger muss mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben selbst tragen. Ein gesetzlicher Anspruch auf die Förderung besteht nicht.Wesentliche Voraussetzungen
- Schriftliche Inaussichtstellung eines Versorgungsvertrages bzw. Abschluss eines Versorgungsvertrages mit der ARGE
- Anfangsphase des MoGeRe-Teams kann nicht auf andere Weise finanziert werden (d.h. Zuschuss ist subsidiär zu allen anderen Leistungen, vgl. Artikel 23 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung – BayHO)).
- Maßnahmen, die bereits begonnen wurden, können nicht gefördert werden.
Antragstellung
Anträge sind an das Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (Referat 46) zu richten.
Bewilligung
Für die Bewilligung ist das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zuständig.
Auszahlung
Für die Auszahlung ist das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zuständig.
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt auf schriftlichen Antrag.
Grundsätzlich wird vom Zuschuss eine Schlussrate einbehalten, die erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausbezahlt wird.
Verwendungsnachweis
Der Zuwendungsempfänger hat spätestens sechs Monate nach Ende des Förderzeitraums den Verwendungsnachweis vorzulegen.
Für die Prüfung des Verwendungsnachweises ist das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zuständig.
Der maximale Förderzeitraum in der Anfangsphase eines MoGeRe-Teams beträgt 12 Monate.
Die Anfangsphase beginnt frühestens ab dem Datum der schriftlichen Inaussichtstellung des Versorgungsvertrages durch die ARGE. Die Anfangsphase endet spätestens 12 Monate nach Vertragsabschluss.