Prüfervergütung für die Abnahme von schulischen Abschlussprüfungen und sonstigen Prüfungen im Schulbereich, Beantragung
Prüfer können für die Abnahme von schulischen Abschlussprüfungen und sonstigen Prüfungen im Schulbereich eine Prüfervergütung beantragen.
Für die Abnahme von schulischen Abschlussprüfungen anderer Bewerber, von weiteren schulischen Prüfungen und von Besonderen Leistungsfeststellungen werden bei Vorliegen der Voraussetzungen den Prüfern Prüfervergütungen gewährt (vgl. KMBek – „Prüfervergütungen für die Abnahme von Abschlussprüfungen für andere Bewerber, von weiteren schulischen Prüfungen und von besonderen Leistungsfeststellungen“ vom 26.06.2002 (KWMBl. I S. 235, ber. S. 356)).
Den an der Zertifikatsprüfung Englisch an staatlichen Berufs-, Berufsfach-, Wirtschafts- und Fachschulen beteiligten Lehrkräften wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine Prüfervergütung gewährt. (vgl. KMBek – „Erhebung eines Prüfungsentgelts und Gewährung von Prüfervergütungen für die Zertifikatsprüfung Englisch an staatlichen Berufsschulen, Wirtschaftsschulen und vollqualifizierenden Berufsfachschulen“ vom 25.02.2009 (KWMBl. S. 119)).
Für die Abnahme von Feststellungsprüfungen und Abschlussprüfungen an staatlichen Schulen in besonderen Fremdsprachen werden den Prüfern Prüfervergütungen gewährt, wenn sie für die Prüfertätigkeit keine Anrechnung auf die Unterrichtspflichtzeit erhalten .(vgl. KMBek – „Prüfervergütungen für die Abnahme von Feststellungsprüfungen und Schulabschlussprüfungen in besonderen Fremdsprachen an staatlichen Schulen“ vom 10.03.2003 (KWMBl. I S. 190)).
Hinsichtlich der genaueren Voraussetzungen für die Gewährung von Prüfervergütungen ist auf die o.g. einschlägigen Bekanntmachungen zu verweisen. Insbesondere ist zu prüfen, ob in Fällen der Anrechnung auf die Unterrichtspflichtzeit, der Gewährung von sonstigen Prüfervergütungen oder der Tätigkeit im Schulaufsichtsdienst, Prüfervergütungen gewährt werden können.
Bzgl. der genaueren Antragsformalitäten und Fristen darf auf das zuständige Landesamt für Schulen (LAS) verwiesen werden.
Der Antrag soll vor Ende des laufenden Schuljahres gestellt werden.
Die Abrechnungen der Lehrkräfte der Zertifikatsprüfung Englisch müssen bis zum 13.07. des jeweiligen Kalenderjahres bei der zuständigen Regierung eingereicht werden.
Die Bearbeitungsdauer der Abrechnungen der Zertifikatsprüfung Englisch dauern in der Regel bis Mitte/Ende Oktober des jeweiligen Kalenderjahres.