Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Stadt Waldmünchen
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Marktplatz und Stadtpfarrkirche

Dienstleistungen

Bildungskredit, Beantragung

Wenn Sie finanzielle Unterstützung für Ihre schulische Ausbildung oder Ihr Studium brauchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen zeitlich befristeten zinsgünstigen Bildungskredit beantragen.

Der Bildungskredit unterstützt Sie bei der Finanzierung Ihrer schulischen Ausbildung oder Ihres Studiums, indem er Ihnen finanzielle Entlastung verschafft, damit Sie sich auf den Abschluss Ihrer schulischen oder hochschulischen Ausbildung konzentrieren können.

Der Kredit ist zeitlich befristet und zinsgünstig.

Ihr Einkommen und Vermögen oder das Ihrer Eltern oder Ihrer/Ihres Ehe- oder Lebenspartnerin/-partners sind grundsätzlich ohne Bedeutung für die Bewilligung des Bildungskredits. Einen Rechtsanspruch auf Bewilligung des Bildungskredits haben Sie jedoch nicht. Sie können das Darlehen beanspruchen, auch wenn Sie bereits BAföG oder einen KfW-Studienkredit beziehen.

Förderhöhe und Förderdauer

Der Bildungskredit kann pro Ausbildungsabschnitt als Darlehen bis maximal EUR 7.200 gewährt werden. Eine Inanspruchnahme ist max. für 24 Monate pro Ausbildungsabschnitt möglich.

Für ein Studium kann Ihnen das Darlehen zunächst nur bis zum Ende des 12. Hochschulsemesters bewilligt werden. Nach dem Ende des 12. Hochschulsemesters müssen Sie bei der Antragstellung nachweisen, dass Sie zur Abschlussprüfung zugelassen sind und die Ausbildung innerhalb des möglichen Förderzeitraums (24 Monate) beenden können.

Für eine schulische Ausbildung kann ein Bildungskredit nur in den letzten 24 Monaten der Ausbildung bewilligt werden. Zudem müssen Sie Ihre Ausbildung mit einem berufsqualifizierenden Abschluss beenden oder vorher einen Berufsabschluss erworben haben. Die Ausbildung muss nach dem BAföG förderfähig sein.

Studium im Ausland

Auch wenn Sie an einer ausländischen Universität studieren, können Sie einen Bildungskredit bekommen. Die ausländische Bildungseinrichtung muss als gleichwertig anerkannt sein. Ob das der Fall ist, prüft das Bundesverwaltungsamt für Sie.
Ihre Nationalität spielt für die Beantragung des Bildungskredits keine Rolle. Maßgeblich ist, dass der Ihnen gewährte Aufenthaltstitel einer Beantragung nicht entgegensteht. Auch das prüft das Bundesverwaltungsamt für Sie.

Auszahlung und Rückzahlung

Den Bildungskredit zahlt Ihnen die KfW-Bankengruppe in monatlichen Raten zu je EUR 100,00, EUR 200,00 oder EUR 300,00 aus. Sie können die Höhe der von Ihnen beantragten Rate während des beantragten Zahlungszeitraumes nicht mehr ändern. Sie können aber eine Abschlagszahlung erhalten, wenn Sie entsprechenden Bedarf, zum Beispiel an kostenintensiven Arbeitsmaterialien, geltend machen. Die Abschlagszahlung kann bis zu EUR 3.600 betragen, wenn insgesamt die 24 Monatsraten und EUR 7.200 nicht überschritten werden.

Die Tilgung beginnt 4 Jahre nach der Fälligkeit der 1. Auszahlung. Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten zu EUR 120,00.

Sie können den Kredit jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen, ohne dass zusätzliche Kosten oder Gebühren anfallen.
Zinsen

Für die Laufzeit fallen Zinsen an. Der Zinssatz ist variabel und richtet sich nach dem 6-Monats-EURIBOR (European Interbank Offered Rate). Er wird zum 1. April und 1. Oktober für jeweils ein halbes Jahr festgelegt. Der Nominalzinssatz enthält einen Verwaltungskostenzuschlag von jährlich einem Prozent.

Den Antrag auf Bildungskredit können Sie schriftlich oder online beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen.

Anträge auf Bildungskredite können stellen:

  • volljährige Studierende, Schülerinnen und Schüler maximal bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres, deren Ausbildung schon fortgeschritten ist

Weitere Voraussetzungen:

  • Es werden nur Ausbildungen an Einrichtungen gefördert, die nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) förderungsfähig sind.
  • Eigenes Girokonto im Inland oder bei einem Studium im Ausland auch dort.

Studierende:

  • Als Studierender oder Studierende können Sie einen Bildungskredit erhalten, wenn Sie:
    • ein Bachelor-, Master- oder ein Studium mit dem Abschluss Staatsexamen oder Diplom in Vollzeit betreiben,
    • ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium betreiben und bereits über den Abschluss eines grundständigen Studiengangs verfügen,
    • im Rahmen Ihres Studiums ein Auslandssemester verbringen,
    • ein Studium an einer ausländischen Hochschule verbringen, die einer inländischen gleichwertig ist,
    • oder ein Praktikum im In- oder Ausland absolvieren (auch außerhalb Europas) bei einem grundständigen Studium, bspw. beim Bachelorstudium, die Zwischenprüfung bestanden haben

Hinweis:
Sieht Ihre Studienordnung keine Zwischenprüfung vor, müssen Sie die üblichen Leistungen der ersten beiden Studienjahre – bei Studierenden in Bachelorstudiengängen die des ersten Studienjahres – erbracht haben.

Schülerinnen und Schüler:

  • Als Schülerin oder Schüler können Sie einen Bildungskredit erhalten, wenn sie:
    • eine Ausbildung in Vollzeit an einer nach dem BAföG förderungsfähigen Ausbildungsstätte durchführen,
    • über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder mit der zu fördernden Ausbildung einen berufsqualifizierenden Abschluss erreichen und
    • sich im vorletzten oder letzten Jahr der Ausbildung befinden.

Hinweis: eine (dreijährige) schulische Ausbildung wird im Regelfall erst ab dem zweiten Schulbesuchsjahr gefördert.

Einen Bildungskredit können Sie online oder schriftlich beim Bundesverwaltungsamt beantragen.

  • Gehen Sie auf das Bildungskredit-Online Portal des Bundesverwaltungsamtes und registrieren Sie sich dort.
  • Im Anschluss an die Registrierung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Folgen Sie den Schritten in der E-Mail, um die Registrierung abzuschließen.
  • Nachdem die Registrierung erfolgreich war, können Sie sich mit Ihrer E-Mailadresse und Kennwort anmelden. Im Portal finden Sie das entsprechende Antragsformular.
  • Füllen Sie den Online Antrag aus und senden Sie ihn ab. Es sind Angaben erforderlich zu:
    • Persönliche Angaben
    • Ausbildung
    • Ausbildungsstätte
    • Studium beziehungsweise schulischer Ausbildung für die Prüfung, ob das Studium fortgeschritten ist beziehungsweise, ob Sie über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder mit der zu fördernden Ausbildung einen berufsqualifizierenden Abschluss erreichen- erwünschte Höhe der Auszahlungsraten (maximal EUR 300,00)
    • Bankverbindung
  • Sie erhalten nach der Antragstellung eine Online- Identifikationsnummer, zur Identifikation Ihres Antrags.
  • Nach erfolgter Registrierung können Sie sich den Antrag auch herunterladen, am Computer ausfüllen und ausdrucken oder blanko ausdrucken und handschriftlich ausfüllen. Der Antrag muss letzterenfalls unterschrieben werden.
  • Stellen Sie zu Ihrem Antrag die erforderlichen Unterlagen zusammen und reichen Sie diese innerhalb von 14 Tagen unter Angabe der Online-ID auf dem Postweg oder gescannt per E-Mail beim Bundesverwaltungsamt ein.
  • Wenn Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis anmelden, stehen Ihnen mehr Funktionen zur Verfügung.
  • Das Bundesverwaltungsamt prüft Ihren Antrag, ob die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
  • Sollten Unterlagen fehlen, fordert das Bundesverwaltungsamt diese nach.
  • Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen:
  • Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid und einen Rahmendarlehensvertrag der KfW Bankengruppe (Kreditvertragsangebot).
  • Zur Annahme müssen Sie den unterschriebenen Darlehensvertrag und die Bestätigung einer durchgeführten Legitimationsprüfung Ihrer Person (Identitätsbestätigung) an die KfW Bankengruppe weiterleiten.
  • Den Abschluss des Kreditvertrages, die Auszahlung der Raten und die spätere Rückforderung übernimmt die KfW. Die Auszahlung erfolgt auf Ihr Girokonto im Inland, bei einem Studium im Ausland in der Regel auf Ihr ausländisches Girokonto. Ihr ausländisches Girokonto muss sich in dem Land befinden, in dem das Studium erfolgt.
  • Wenn Sie die Voraussetzungen nicht beziehungsweise noch nicht erfüllen:
  • Sie erhalten einen Ablehnungsbescheid. Sie können hiergegen gegebenenfalls Widerspruch einlegen oder später einen neuen Antrag stellen.

  • Einsenden der erforderlichen Unterlagen: innerhalb von 14 Tagen ab Antragstellung unter Angabe der Online-ID

keine

Bearbeitungsdauer kann mehrere Wochen betragen.

Bundesverwaltungsamt (siehe BayernPortal)