Digitalfunk BOS, Beantragung einer Dienstleisterkarte / Werkstattkarte
Privatwirtschaftliche Firmen mit Firmensitz im Freistaat Bayern können Dienstleisterkarten / Werkstattkarten bei der Autorisierten Stelle Bayern (AS BY) beantragen.
Dienstleister und Werkstätten haben entweder im Rahmen von Aufträgen durch anerkannte Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) die Möglichkeit im Rahmen ihres Auftrags die Funktionsfähigkeit von Einbauten für den Digitalfunk BOS zu prüfen bzw. wiederherzustellen, oder die Dienstleister entwickeln aus eigenem Antrieb mit Gewinnerzielungsabsicht Leistungen oder Produkte für den Digitalfunk BOS, um diese später BOS anbieten zu können. Die Karten werden nach vorheriger Genehmigung durch die den Dienstleister beauftragende Taktisch Technische Betriebsstelle/Integrierte Leitstelle (TTB/ILS) vom Dienstleister bei der AS BY beantragt. Sollte kein Auftrag einer TTB/ILS vorliegen, obliegt es der AS BY in eigener Zuständigkeit den Antrag zu genehmigen. Die Karten sind bi der AS BY vorrätig und werden an den Antragstellenden nach Antragsprüfung versendet. Die Ausleihfrist beträgt bis zu einem Jahr mit Möglichkeit auf Verlängerung.
Der Antragstellende muss seinen Firmensitz im Freistaat Bayern haben.
Das Formular ist vom Dienstleister zu befüllen und der beauftragenden BOS zur Bestätigung vorzulegen. Befindet sich die beauftragende BOS in Bayern, erfolgt die Bestellung im Anschluss durch die für die beauftragende BOS zuständige TTB/ILS per Mail an as.by.lst@polizei.bayern.de. Bei Dienstleistern ohne BOS-Auftrag oder Auftraggebern mit Sitz außerhalb Bayerns legt der Dienstleister das Formular direkt der AS BY vor (E-Mail an as.by.lst@polizei.bayern.de). Die AS BY bestellt dann die Dienstleisterkarten.
Die Ausleihfrist beträgt bis zu einem Jahr mit Möglichkeit auf Verlängerung.
keine
Die Bearbeitungsdauer liegt durchschnittlich bei einem Monat.
Der Antragstellende darf die Dienstleisterkarten/Werkstattkarten ausschließlich für Funktionstest oder Fehlersuche verwenden. Jegliche Nutzungen im Rahmen von Entwicklungstätigkeiten sind untersagt und führen zum Entzug der Karten.
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)